Unterschiede bei Elektrofahrrädern

Umweltfreundlich und kostengünstig – so definieren sich Elektrofahrräder oder E-Bikes. Es gibt jedoch eine Reihe von Unterschieden.

Als Elektrofahrrad wird ein Fahrrad bezeichnet, das über einen Elektromotor verfügt. Dieser wird unterstützend tätig, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Mit einem Elektrofahrrad ist es deshalb möglich, schneller zu fahren als mit einem herkömmlichen Fahrrad.

E-Bikes unterteilen sich in verschiedene Arten, die sich jeweils durch Leistung und Funktionsweise unterscheiden. Apropos Arten, alle wurden für die unterschiedlichsten Zwecke konzipiert, sodass Citybikes, Mountainbikes, Trekkingbikes und Lasten-Räder heute zu den gängigsten Modellen zählen.

Der Umwelt zuliebe

E-Bikes besitzen viele Vorteile, wobei die Thematik der Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit mit an erster Stelle rangiert. Ganz genau betrachtet, handelt es sich bei einem Großteil von E-Bikes eigentlich um Pedelecs, sogenannte unterstützende Elektrofahrräder.

Sie gelten als Kombination zweier Antriebsarten, denn sie werden weder ausschließlich durch maschinelle Komponenten noch primär durch Muskelkraft angetrieben. Um vom eingebauten Motor unterstützt zu werden, muss der Fahrer die Pedale nutzen.

E-Bike – die gesundheitsfördernde Variante des Fahrens

Den Rücken entlastend und die Muskulatur stärkend, diese Aspekte gewinnen Oberhand, wenn eine ergonomische Sitzposition eingenommen und die richtige Rahmen-Größe gewählt wird.

Pedelecs bis 25 km/h bieten dafür die optimalen Voraussetzungen. Mit Motoren, die über eine maximale Nenndauerleistung von 250 Watt verfügen, unterstützen sie im Alltag. Ähnlich dem Radfahren, wird weder ein Führerschein oder eine Prüfbescheinigung benötigt. Auch gibt es kein Mindestalter. Jedoch ist es zu empfehlen, Kinder bis 14 Jahre nicht mit einem Pedelec fahren zu lassen.

Schnelle Pedelecs bis 45 km/h benötigen allerdings ein eigenes Versicherungskennzeichen und den Nachweis einer Fahrerlaubnis Klasse AM. Des Weiteren sind Radwege tabu und ein Helm gilt als Voraussetzung.

Bei E-Bikes bis 25 km/h handelt es sich rein rechtlich um Mofas. Deshalb gehören Versicherungskennzeichen und Helm zum Pflichtprogramm. Ein E-Bike bis 45 km/h entspricht einem Kleinkraftrad und darf nur mit Fahrerlaubnis Klasse AM, Versicherungskennzeichen und Helm gefahren werden. Diese Modelle müssen die Fahrbahn nutzen.

Elektrofahrräder gelten als exzellente Alternative zum Auto oder herkömmlichen Fahrrad. Umweltfreundlich und kostengünstig punkten sie auf komfortable Art.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)