Den gebrauchten PKW verkaufen – worauf Verbraucher achten sollten

Warum soll das Auto verkauft werden?

Die Besitzer sollten die Beweggründe für den Verkauf des Autos erkennen. Dies ist oft ein Argument für den Käufer. Wenn diese zum Beispiel den Grund angeben, dass es nicht gut fährt, werden diese es wahrscheinlich nicht so einfach los. Wenn die Nutzer es aus Geldmangel tun, sollten dfiese das Auto nicht zum Schnäppchenpreis anbieten. Es kann sinnvoll sein, das fehlende Geld zu leihen, das Auto zu dem Wert zu verkaufen, der es wert ist, und dann die Schulden zu begleichen. Dabei gilt, dass die Besitzer es nicht überstürzt verkaufen sollten, sondern sich Zeit nehmen und sich ausreichend informieren. Dann finden diese den passenden Käufer und bekommen eine faire Summe für das Auto.

Was sollten die Besitzer vor dem Verkauf bedenken?

Eine professionelle Autoaufbereitung kann sogar dann von Vorteil sein, wenn sich das Auto in einem recht schlechten Zustand befindet. Mehr Fahrer interessieren sich für ein Auto, je besser es aussieht. Dadurch verbessern sich natürlich die Chancen auf eine erfolgreiche Transaktion. Insbesondere bei einem privaten Autokauf fällt es vielen Menschen schwer, sich für einen Kaufpreis zu entscheiden. Worauf die Besitzer achten sollten, ist eine gute Vorbereitung. So sollten diese sich beispielsweise im Internet informieren, wie vergleichbare Gebrauchtwagen des gleichen Modells gehandelt werden. Darüber hinaus bietet die Schwacke-Liste eine gute Übersicht für Privatverkäufer. Wenn die Besitzer dann Interessenten einladen, sollten diese über alle Mängel informieren und alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten.

Der Vertrag für den Autoankauf

Die eigentliche Abwicklung des Erwerbs kann beginnen, sobald die Besitzer und der Käufer sich geeinigt haben. Wenn die Besitzer ein Auto privat verkaufen, sollten diese den Kaufvertrag für den Autoankauf natürlich selbst aufsetzen. Was diese wissen sollten: Der Vertrag muss alle Fahrzeugdaten für den Autoankauf Export enthalten. Ebenso sollten die Besitzer nicht vergessen, eine Haftungsausschlussklausel einzufügen und etwaige Mängel aufzulisten.

Grundsätzlich gilt auch bei Privatverkäufen eine Gewährleistung von zwei Jahren. Treten während dieser Zeit Materialprobleme auf, haftet der Verkäufer für Schäden.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)