Mietwagen in Japan: Was du über Verkehrsregeln und deinen Führerschein wissen musst

Autofahren in Japan – Freiheit auf vier Rädern

Abenteuerlustige und Motorfans, die in Japan auf Tour gehen möchten, mieten sich sinnvollerweise einen Wagen oder einen Campervan vor Ort. Die Touren können durch Hokkaido, Okinawa und andere ländlichen Regionen gehen, wobei Reisende mit dem Auto flexibel und komfortabel unterwegs sein können und sogar an abgelegene Orte gelangen können. In unserem Artikel finden Individualreisende, Familien und Roadtrip-Fans Informationen und Tipps rund um den Roadtrip durch Japan.

Führerschein und Dokumente

🇩🇪 Für deutsche Staatsbürger

Eine der wichtigsten Informationen für Autofahrer, die in Japan durchstarten möchten: Der Internationale Führerschein wird nicht anerkannt! Um legal in Japan Autofahren zu dürfen benötigt der Autofahrer bspw. den Deutschen EU-Führerschein UND eine offizielle japanische Übersetzung dessen. Die Übersetzungen des Führerschein stellen die JAF (Japan Automobile Federation) oder zertifizierte Partner aus.

🇨🇭 Für Schweizer Staatsbürger

Bürger der Schweiz sind in einer ähnlichen Lage. Auch ihr internationaler Führerschein wird nicht anerkannt in Japan. Der Schweizer Führerschein benötigt die obligatorische und offizielle japanische Übersetzung.

Erforderliche Unterlagen

Für die Führerscheinübersetzung Japan muss der Autofahrer bestimmte Dokumente vorlegen. Dazu zählt der Originalführerschein, bzw. eine Kopie dessen. Gegebenenfalls kann die Vorlage des Passes notwendig sein. Ein Antragsformular muss ausgefüllt werden und die Zahlung des Übersetzungsservices kann dann per Kreditkarte oder Überweisung durchgeführt werden. Zertifizierte Partner bieten den Übersetzungsservice des Führerschein ins Japanische meist online auf deren Website an.

Gültigkeit und Hinweise

Zu beachten ist, dass die Übersetzung für ein Jahr gültig ist. Anerkannt – bspw. bei Polizeikontrollen – wird nur die Kombination des Originalführerscheins mit der Übersetzung. Empfehlenswert ist eine rechtzeitige Beantragung, mindestens drei bis vier Wochen vor der Abreise.

Verkehrsregeln in Japan – Das musst du wissen

Die wohl größte Umstellung für Autofahrer aus Europa ist der Linksverkehr in Japan. Auf den Autobahnen ist das Tempolimit von 100 km/h einzuhalten. Auf den Landstraßen 50 km/h und in den Städten 30-40 km/h. Die Ampeln sind im Vergleich zu europäischen oft horizontal und nicht selten mit Pfeilen für Abbieger. Die Stoppschilder in Japan sind dreieckig mit japanischer Schrift: (止まれ). Die in Deutschland bekannte und gewohnte Vorfahrtsregel Rechts vor Links gilt in Japan nicht. Vorfahrten sind oft ausgeschildert.

Mautstraßen und ETC-System

In Japan sind viele Schnellstraßen mautpflichtig. Mit einer ETC-Karte (Electronic Toll Collection) spart man Geld und Zeit. Die meisten Mietwagenanbieter bieten die ETC-Karten mit zur Miete an. Die Mautkosten selbst richten sich nach der Strecke und dem Fahrzeugtyp.

Parken in Japan

In den japanischen Parkhäuser finden Autofahrer vor allem eines: Hightech. Beispielsweise Autoaufzüge. Oft nur in Japanisch sind die Parkverbotsschilder. Die Parkplatzsuche kann sich in den Städten schwierig gestalten und kostenintensiv. Bei der Buchung einer Unterkunft am besten gleich den Parkplatz mit buchen oder nur Unterkünfte inkl. Parkplatz suchen.

Tipps zur Mietwagenbuchung

Die Autotour mit dem Mietwagen erfordert gerade in den Ferienzeiten eine frühzeitige Buchung. In Japan ist das Fahren von automatikgetriebenen Fahrzeugen Standard. Problematisch könnte das japanische Navigationssystem sein. Am besten nutzt man Google Maps oder eine eigenen Navi-App. Vor dem Unterschreiben des Mietvertrags sollte der Versicherungsschutz geprüft werden: Haftpflicht, Vollkasko und eine Diebstahlversicherung sollte es sein.

📌 Zusätzliche Hinweise

Mietwagen werden nur an Personen über 18 Jahren mit gültiger Fahrerlaubnis vermietet. Auch Bagatellschäden bei einem Unfall sollte die Polizei verständigt werden. Die JAF bietet Autofahrern eine „Rules oft he Road“-Broschüre in Englisch an.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)