Das Abmelden eines Fahrzeugs ist ein wichtiger Schritt, wenn es nicht mehr genutzt oder verkauft werden soll. Damit es hier nicht zu Missverständnissen mit den Behörden kommt und keine unnötigen Kosten anfallen, sollten einige Dinge beachtet werden. Erfahren Sie, welche Fristen gelten und welche Dokumente für die Abmeldung Ihres Fahrzeugs notwendig sind.
Erste Anlaufstelle ist die Zulassungsstelle
Die Zulassungsstelle wacht über alle auf deutschen Straßen zugelassenen und nicht zugelassenen Fahrzeuge. Daher ist sie sowohl bei der An- als auch bei der Abmeldung der erste und wichtigste Kontaktpunkt. Vereinbaren Sie einen Termin vor Ort oder nutzen Sie die Möglichkeit, online abzumelden. Letzteres gilt allerdings nur, wenn Ihr Fahrzeug nach dem 31.12.2014 zugelassen wurde.
Eine separate Abmeldung beim Finanzamt (zwecks Kfz-Steuer) und der Autoversicherung ist übrigens nicht zwingend erforderlich. Diese erledigt nämlich automatisch die Zulassungsstelle. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sendet seiner Versicherung die bescheinigte Abmeldung.
Welche Unterlagen sind für die Kfz-Abmeldung erforderlich?
Beim Termin mit der Zulassungsstelle sollten Sie in jedem Fall die Kennzeichen sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II dabei haben. Diese werden dann vor Ort entwertet. Haben Sie Ihr Auto verschrotten lassen, sollten Sie auch den entsprechenden Verwertungsnachweis vorlegen.
Wann ist die Abmeldung des Autos überhaupt notwendig?
Im Falle einer Verschrottung oder eines Verkaufs muss in jedem Fall eine Abmeldung erfolgen – am besten so zeitnah wie möglich. Besonders beim Verkauf sichern Sie sich so gegen eventuelle Haftungsansprüche ab. Ebenso empfiehlt sich eine Abmeldung, wenn Sie vorhaben, Ihren Wagen für längere Zeit einzulagern. Hierbei sollten Sie unbedingt einige Vorkehrungen treffen, um eine spätere Wiederanmeldung zu erleichtern. Neben einer sicheren Unterstellmöglichkeit zählt dazu auch eine hochwertige Autoabdeckung von shopforcovers.com, um Standschäden effektiv zu vermeiden.
Mit welchen Kosten ist für die Autoabmeldung zu rechnen?
Glücklicherweise ist die Abmeldung des Fahrzeugs nur mit geringem bürokratischen Aufwand verbunden. Die Kosten sind daher sehr überschaubar, variieren jedoch von Gemeinde zu Gemeinde. Im Allgemeinen müssen Sie etwa mit Gebühren zwischen 5 und 10 Euro rechnen.
Darf man mit dem Auto nach dem Abmelden fahren?
Nein! Sobald die Abmeldung durchgeführt wurde, darf das Fahrzeug nicht mehr auf der Straße bewegt werden. Ebenso darf es auch nur noch auf privatem Grund geparkt werden. Möchten Sie Ihr Auto verkaufen, ist es ratsam, mit der Abmeldung bis nach dem Verkauf zu warten.
Muss die Abmeldung persönlich erfolgen?
Sie als Fahrzeughalter müssen sich nicht selbst um die Abmeldung Ihres Pkws kümmern. Entscheidend ist die Vorlage der erforderlichen Dokumente. Diese können auch vom Partner oder einem befreundeten Kollegen der Zulassungsstelle übergeben werden.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)