Ablauf beim Anmelden und Abmelden von Fahrzeugen

Um Ihnen die Zulassung oder Abmeldung Ihres Autos so angenehm und effizient wie möglich zu gestalten, sollten Sie vorher Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen.

Was für Unterlagen benötigen Sie?

Die eVB-Nummer: Diese Nummer können Sie bei Ihrem Versicherungsanbieter in der jeweiligen Filiale oder online erfragen. War Ihre Beantragung erfolgreich, bekommen Sie die eVB-Nummer entweder per E-Mail oder per SMS zugeschickt. Falls Sie lieber ein Dokument in den Händen halten wollen, können Sie Ihren Versicherer auch fragen, ob er Ihnen die eVB-Nummer zuschicken kann. Dann erhalten Sie einen Brief mit Ihren Daten und der Nummer.
Außerdem brauchen Sie noch einen gültigen Personalausweis, oder eine Vollmacht an einen Dritten, um das Auto zulassen zu können. Dieser Bevollmächtigte muss an dem Tag der Zulassung seinen Personalausweis mitnehmen. Weiter brauchen Sie noch den Fahrzeugbrief, der Ihnen vom Autohändler oder Privat ausgehändigt wurde. Beim Anmelden eines Gebrauchtfahrzeuges ist zu beachten, dass Sie den TÜV und AU Bericht dabeihaben.

Das sollten Sie beim Besuch der Zulassungsbehörde beachten

Bringen Sie Zeit mit. Oft ist die Zulassungsbehörde sehr voll und es kann trotz Termin zu Wartezeiten kommen. Falls Sie einen Neuwagen anmelden wollen, kann es auch sein, dass der Angestellte der Behörde Ihr Fahrzeug anschaut. Das ist aber von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich. Sofern alle Dokumente vorhanden sind, wird Ihnen die Nummer eines KFZ-Kennzeichens mitgeteilt, dass Sie sich aber schon im Vorfeld online aussuchen können.
Wenn alle Schritte erledigt sind, erhalten Sie von der Zulassungsstelle einen Berechtigungsschein zum Herstellen eines Kennzeichens für Ihr Fahrzeug.

Wichtige Informationen für die Abmeldung Ihres Fahrzeuges

Hierfür brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I, auch bekannt als „Fahrzeugschein“ und das Kennzeichen für die Entstempelung. Der bisherige Halter kann das bisherige Kennzeichen grundsätzlich auf ein anderes Fahrzeug übernehmen. In diesem Fall ist eine Gebühr für das Wunschkennzeichen zu entrichten.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)