Die Fahrerlaubnisbehörde ist eine örtliche Verwaltungsstelle, die mit Aufgaben rund um die Fahrerlaubnis beschäftigt ist. Dazu gehören unter anderem die Erteilung der Fahrerlaubnis, wie auch eine gewerbliche Beförderung. Des Weiteren fallen Fahrschul- und Fahrlehrerangelegenheiten, sowie Maßnahmen zur Fahreignung in den Aufgabenbereich der Fahrerlaubnisbehörde.
Aufgabenbereiche der Fahrerlaubnisbehörde
Die örtliche Fahrerlaubnisbehörde ist der richtige Ansprechpartner, wenn man den Führerschein umtauschen oder verlängern möchte. Ebenfalls die Beantragung einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist möglich. Ebenso wi einen ausländischen Führerschein umtragen zu lassen.
Fahrerlaubnis erteilen
Hat man einen Führerscheine verloren, kann man bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Ersatz beantragen. Um überhaupt den Führerschein mit theoretischer und praktischer Prüfung in der Fahrschule machen zu können, muss eine amtliche Genehmigung vorliegen sollen. Die Fahrerlaubnisbehörde stellt die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis aus. Ebenfalls die Eintragung von Begleitpersonen für Fahrer unter 17 Jahren gehört zu den Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde. Wird der alte Führerschein auf den EU-Kartenführerschein umgetauscht, erfolgt dies ebenso auf dieser Behörde. Fahrerlaubnisklassen verlängern oder erweitern geschieht ebenfalls auf der Fahrerlaubnisbehörde.
Beförderung im gewerblichen Bereich,sowie Fahrschulangelegenheiten und Angelegenheiten für Fahrlehrer
Personen, die eine gewerbliche Beförderung im Straßenverkehr vornehmen, bekommen bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Fahrgastbeförderungsschein. Ebenfalls eine Ortskenntnisprüfung für Taxis ist bei dieser Behörde möglich, wie auch Fahrtenschreiberkarten zu bekommen. Fahrschulen und Fahrlehrer wenden sich ebenfalls an die Fahrerlaubnisbehörde für zum Beispiel eine Überwachung der Fahrschule und sowie für allgemeine Pflichten der Fahrlehrer. Des Weiteren erteilt die Fahrerlaubnisbehörde auch eine Fahrschulerlaubnis und kann diese bei Bedarf widerrufen.
Entziehung der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Fahrerlaubnis aus bestimmten Gründen entziehen. Der Gesetzgeber hat dafür konkrete Vorschriften. Die Sachbearbeiter der Behörde dürfen nicht nach eigenem Ermessen oder willkürlich eine Entscheidung treffen. Die Fahrerlaubnisbehörde ist ausschliesslich dafür zuständig gerichtliche Urteile zu befolgen und umzusetzen.
Die Aufgaben im Überblick
- Ersterteilung einer Fahrerlaubnis.
- Fahrbegleitung ab 17 Jahren
- Bei Verlust Ersatzführerschein
- Umtausch auf EU-Kartenführerschein
- Fahrerlaubnisklassen erweitern
- Fahrerlaubnisklassen verlängern
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)